Lebensbegleitung Wunderwelt
Epigenetikcoaching

AGB für Coaches



AGB für Heilbehandlungen - Coaching – Seminar
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen





1.1) Die ABG regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen spirituellen Heiler und Patient / Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.





1.2) Der Behandlungsvertrag / Coachingvertrag kommt zustande, wenn der Patient / Klient das generelle Angebot der Lebensbegleiterin, Jennifer Arnold, in Anspruch nehmen will.





1.3) Die Lebensbegleiterin,  Jennifer Arnold (im Nachfolgenden Lebensbegleiterin genannt) ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe abzulehnen. Auch wenn ein Patient / Klient sich weigert schulmedizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist eine sofortige Ablehnung notwendig.





§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrags / Coachingvertrags





2.1) Die Lebensbegleiterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten / Klienten, indem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der spirituellen und energetischen Methoden zur Beratung und Therapie beim Patienten / Klienten anwendet.





2.2) Die Lebensbegleiterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patienten-/Klientenwillen entsprechen, sofern der Patient / Klient hierüber keine Entscheidung trifft.





2.3) Dabei werden Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht messbar oder durchempirische Daten dokumentiert. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt, noch garantiert werden. Ein Heilungsversprechen wird nicht gegeben, da dies gesetzlich verboten ist.





§ 3 Mitarbeit des Patienten / Klienten





Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient / Klient nicht verpflichtet. Die Lebensbegleiterin ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, wenn der Patient Klient die Beratungsinhalte / Behandlungsmethoden verneint und damit die Behandlungsmaßnahmen verhindert.





§ 4 Honorierung der Heilbehandlerin





4.1) Die Lebensbegleiterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Lebensbegleiterin und Patient / Klient vereinbart worden sind, gelten die gebuchten Tarifoptionen. Falls nicht, ist das angegebene Zeithonorar zu entrichten das pro Stunde anfällt.





4.2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Honorare nach jeder Behandlung vom Patienten per Überweisung oder in Bar gegen Beleg zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § 7 der allgemeinen Geschäftsbedingungen.





§ 5 Tarifoptionsbuchung & Zeithonorarbuchung, Ratenzahlung bei Tarifoptionen





5.1) Tarifoptionsbuchungen sind auf der Website ersichtlich und werden immer aktualisiert. Zur Buchung von Tarifoptionen wird ein Behandlungsvertrag geschlossen dieser enthält auch die Zahlungsmöglichkeiten und die vereinbarte Laufzeit.





5.2) Zeithonorarbuchungen sind auf der Website ersichtlich und werden immer aktualisiert. Sie können gerne diese Buchungsoption wählen und bleiben damit ungebunden. Sie erhalten für jede Sitzung eine Rechnung.





5.3) Ratenzahlung bei Tarifoptionswahl, eine Ratenzahlung wird nach Vereinbarung mit dem Patienten / Klienten für 3 Monate oder 6 Monate vereinbart. Bonität vorausgesetzt.





§ 6 Vertraulichkeit der Behandlungen





6.1) Die Lebensbegleiterin behandelt die Patienten-und Klientendaten streng vertraulich und erteilt bezüglich der Beratungen / Behandlung und der Therapie und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten.





6.2) Absatz 6.1 ist nicht anzuwenden, wenn die Lebensbegleiterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.





§ 7 Rechnungsausstellung  





Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift der Lebensbegleiterin und den Namen und die Anschrift des Patienten / Klienten, sowie den Behandlungszeitraum und die erbrachten Leistungsarten. Die Rechnung enthält keine Rückschlüsse auf ihre Krankheit oder das Leiden.  





§ 8 Meinungsverschiedenheiten & Vertraulichkeitsklausel





Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Andere AGB finden keine Anwendung und werden nicht anerkannt. Es gilt auch für den Patienten / Klienten strengste Vertraulichkeit, gegenüber dritten. Gespräche und Informationsinhalte sind für sich zu behalten.





§ 9 Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz der Praxis.





§ 10 Salvatorische Klausel



Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.